Staatliche Schutzpflichten
Pflegenotstand ein Fall für das Verfassungsgericht
In ihrer Dissertation Staatliche Schutzpflichten gegenüber pflegebedürftigen Menschen, legt die Rechtswissenschaftlerin Susanne Moritz, den Gang zum Verfassungsgericht nahe. Denn der Pflegenotstand habe zur Folge, dass die in Artikel 1 des Grundgesetztes garantierte Menschenwürde, im Umgang mit Demenzkranken und Schwerpflegebedürftigen nicht gewährleistet werden kann. In der Zeit von 2013 - 2016 waren drei Verfassungsklagen anhängig, die jedoch alle zurückgewiesen wurden. Näheres siehe:
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