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» Im Grunde sind es doch die Verbindungen mit den Menschen, welche dem Leben seinen Wert geben. «

W. v. Humboldt

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Staatliche Schutzpflichten

Pflegenotstand ein Fall für das Verfassungsgericht

In ihrer Dissertation Staatliche Schutzpflichten gegenüber pflegebedürftigen Menschen, legt die  Rechtswissenschaftlerin Susanne Moritz, den Gang zum Verfassungsgericht nahe. Denn der Pflegenotstand habe zur Folge, dass die in  Artikel 1 des Grundgesetztes  garantierte Menschenwürde, im Umgang mit Demenzkranken und Schwerpflegebedürftigen nicht gewährleistet werden kann.  In der Zeit von 2013 - 2016 waren drei Verfassungsklagen anhängig, die jedoch alle zurückgewiesen wurden.  Näheres siehe:
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